Hier ist eine Gefährdungsanalyse gemäß EU-Verordnung 2023/988 (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung, GPSR) für einen Baumwollbeutel mit Kordeln:
---
Gefährdungsanalyse für einen Baumwollbeutel mit Kordeln
Produktbeschreibung
Materialien:
Beutel aus Baumwolle (z. B. ungebleicht oder gefärbt).
Kordeln aus Baumwolle, Polyester oder einer anderen textilen Faser.
Verwendungszweck:
Wiederverwendbare Tasche zum Transport oder zur Aufbewahrung von Gegenständen (z. B. Lebensmittel, Kleidung).
Zielgruppe:
Allgemeine Bevölkerung, einschließlich Kinder und Erwachsene.
---
Identifizierte Gefahren
1. Mechanische Gefahren:
Strangulationsgefahr durch die Kordeln, insbesondere bei kleinen Kindern.
Verletzungsgefahr durch unsachgemäße Handhabung oder lose Fäden, die sich an Gegenständen verhaken können.
2. Chemische Gefahren:
Möglichkeit der Schadstoffbelastung durch Textilfarbstoffe (z. B. Azofarbstoffe) oder Rückstände von Chemikalien (z. B. Pestizide, Formaldehyd).
Mögliche Migration von Schwermetallen aus bedruckten oder gefärbten Bereichen.
3. Thermische Gefahren:
Entflammbarkeit des Baumwollmaterials, insbesondere bei Kontakt mit offenen Flammen oder hoher Hitze.
4. Erstickungsgefahr:
Potenzielle Gefahr durch lose Kordeln oder kleine Teile (z. B. Endkappen der Kordeln), falls diese sich lösen und verschluckt werden.
5. Gefahr durch unsachgemäße Nutzung:
Unsachgemäßes Befüllen oder Überladen des Beutels könnte zu Materialrissen und Verlust des Inhalts führen.
---
Risikobewertung
Wahrscheinlichkeit des Auftretens: Niedrig bis mittel.
Schwere der Folgen: Von geringfügigen (z. B. Hautirritationen) bis schwerwiegenden Risiken (z. B. Strangulation bei Kleinkindern).
Gesamtrisikostufe: Moderat.
---
Risikominderungsmaßnahmen
1. Mechanische Sicherheit:
Verwendung von Kordeln mit sicherer Länge, die Strangulationsrisiken minimieren.
Stabile und hochwertige Verarbeitung, um lose Fäden oder Risse zu vermeiden.
2. Chemische Sicherheit:
Sicherstellen, dass verwendete Baumwolle und Farbstoffe schadstofffrei sind (zertifiziert nach Öko-Tex Standard 100 oder ähnlichen Standards).
Verzicht auf gefährliche Chemikalien wie Azofarbstoffe, Schwermetalle und Pestizide.
3. Thermische Sicherheit:
Kennzeichnung mit einem Warnhinweis „Von offenen Flammen fernhalten“.
4. Erstickungssicherheit:
Sicherstellen, dass Kordeln und Endkappen fest mit dem Beutel verbunden sind und keine verschluck baren Kleinteile vorhanden sind.
Produkt für Kinder unter 3 Jahren mit entsprechendem Hinweis kennzeichnen.
5. Kennzeichnung und Benutzerinformation:
Deutliche Kennzeichnung gemäß EU-Verordnung 2023/988, einschließlich:
Herstellerangaben (Name und Adresse).
Hinweise zur sicheren Nutzung (z. B. „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“).
Pflegehinweise (z. B. Waschanleitung) und Hinweise zur nachhaltigen Nutzung.
---
Überwachung und Konformitätsbewertung
Regelmäßige Überprüfung der Materialqualität, insbesondere der Reißfestigkeit der Kordeln und der Beutel.
Durchführung chemischer Analysen auf Schadstoffe wie Azofarbstoffe, Schwermetalle oder Formaldehyd.
Dokumentation der Ergebnisse gemäß GPSR und Bereitstellung der technischen Unterlagen für Behörden.
---
Fazit
Bei ordnungsgemäßer Herstellung, Prüfung und Kennzeichnung entspricht der Baumwollbeutel mit Kordeln den Anforderungen der EU-Verordnung 2023/988. Durch die genannten Maßnahmen können potenzielle Gefährdungen minimiert und eine sichere Verwendung gewährleistet werden